AGB

Gastaufnahmevertrag

Sobald der Gast bei dem Beherbergungsbetrieb eine Unterkunft bucht, wird ein Gastaufnahmevertrag bzw. Beherbergungsvertrag abgeschlossen. Der Vertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Der Gast führt die Buchung auch für alle anderen mitreisenden Personen aus, soweit der Gast eine Personenanzahl angibt. 

Vereinbarte Leistungen

Das Leistungsangebot des Beherbergungsbetriebs  bezieht sich auf die Buchungszeit, die Bereitstellung der Ferienwohnung mit Preisangabe für eine benannte Personenanzahl. Die in Promotion oder Werbeflächen angegebenen Preise sind nicht verbindlich und bedürfen der konkreten Bestätigung.

Leistungserbringung

Gegenstand und Leistung des Vertrages werden für die Wohnung nach Tagen und Personen angeboten und berechnet. Die Mietung einer Ferienwohnung berechtigt nicht, über das Angebot hinausgehende Personen mit aufzunehmen.
Der Gastgeber  hat die Leistungen so zu erbringen wie es im Angebot bezeichnet und/oder in der Reservierung / Gastaufnahmevertrag angeboten und vereinbart wurde. Dazu gehört als allererstes die Bereitstellung der zugesagten Unterkunft. Der Gastgeber behält sich vor, bei der Mitnahme Haustieren den Vertrag zu lösen und eine Schadenersatzpflicht vom Mieter zu verlangen. 

Vertragserfüllung

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Gastgeber und Gast sind zur Einhaltung des Vertrags verpflichtet. 

Es gilt der Grundsatz „gebucht ist gebucht“.

Der Vermieter hat dem Gast die gebuchte Unterkunft zur Verfügung zu stellen; der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Unterkunftspreis zu zahlen.

Rücktritt/Storno/Schadenersatz

Reist der Gast nicht an oder tritt er während des Aufenthaltes vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, dem Vermieter den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen (10% des Preises) zu zahlen. 

Vorzeitige Abreise, aufgrund ungünstiger Witterung, Erkrankung oder unvorhergesehener Fälle entbinden den Mieter nicht von der Zahlungsverpflichtung.

Bei Stornierungen ab einer Woche vor Anreise erhebt der Beherbergungsbetrieb 90 % des vereinbarten Preises, es sei denn, die Ferienwohnung kann anderweitig kurzfristig vermietet werden.
Dem Gast wird empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Vorauszahlung

Der Beherbergungsbetrieb behält sich vor, die Reservierung vom Eingang einer Vorauszahlung abhängig zu machen.

Bereitstellung der Unterkunft

Bitte teilen Sie die voraussichtliche Ankunftszeit mit.

Die Ferienwohnung wird am Anreisetag üblicherweise ab 15:00 h bereitgestellt.
Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 11:00 h zu verlassen.