Covid 19

Hygienekonzept

Beherbergung: Nur diejenigen Personen, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung gemäß jeweils aktueller Rechtslage nicht gilt, dürfen gemeinsam die Fewo beziehen. Vom Besuch ausgeschlossen sind Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19-Fällen hatten, und Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere. Sollten Gäste während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben sie so rasch wie möglich den Aufenthalt zu beenden. Die Fewo wird nach jeder Nutzung gründlich gelüftet und gereinigt. Es wird nach Abreise von Gästen nicht am gleichen Tag wieder vermietet. Die Handtücher, Bettwäsche und Geschirrtücher werden bei 60° C gewaschen. Die Handläufe, Lichtschalter, Türgriffe, Türen usw. werden mit Reinigungsmittel feucht abgewischt. Alle sanitären Einrichtungen und die Küche werden mit desinfizierendem Reinigungsmittel gereinigt. Der Fussboden wird nach jeder Nutzung trocken und feucht gereinigt. Die Gäste können ohne persönlichen Kontakt mit der Vermieterin die Fewo betreten. In der Fewo werden Einmalhandtücher, flüssige Handseife und Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt.

Datenerhebung:

Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Gästen zu ermöglichen, können die Kontaktdaten der Gäste (Name, Vorname, Wohnort, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Zeitraum des Aufenthaltes) auf Anforderung den zuständigen Gesundheitsbehörden weitergegeben werden. Die Dokumentation wird so verwahrt, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Schädigung geschützt sind. Die Daten müssen zu diesem Zweck einen Monat aufbewahrt werden. Sofern die Daten aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage noch länger aufbewahrt werden müssen, dürfen sie nach Ablauf eines Monats nach ihrer Erhebung nicht mehr zu dem in Satz 1 genannten Zweck verwendet werden. Die Gastgeberin hat die Gäste bei Erhebung der Daten entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 über die Datenverarbeitung zu informieren.

Klimaanlage

Sie ist einsatzbereit!

Nun haben wir uns doch zum Einbau einer Klimaanlage entschieden. Trotz guter Isolierung mit Isofloc, wurde es in der Fewo bei längerer Hitze oft unerträglich heiß. Da bei Sonne auch reichlich Solarstrom produziert wird (eigene Anlage auf dem Dach der Scheune!), sollte der Betrieb der Klimaanlage doch einigermaßen umweltfreundlich sein.